AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung / Allgemeines

(1) Die nachfolgenden AGB gelten für alle durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von Nina Claasen.

Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge ein und desselben Auftraggebers.

Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Fotografen gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung.

Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.

(2) „Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle, von dem Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf CD/DVD oder sonstigen Speichermedien, Dia-Positive, Negative usw.). Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von dem Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.

(3) Der Fotograf ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotos gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch- technischen Gestaltung frei. Der Auftraggeber erkennt an, dass diesbezügliche Reklamationen ausgeschlossen sind. Nachträgliche Weisungen bezüglich der Gestalltung gelten als zusätzliche Beauftragung und können in Rechnung gestellt werden. Die Wünsche des Kunden bezüglich der Bildgestaltung sollten in dem Vorgespräch zum Shooting besprochen werden.

(4) Nina Claasen wird zugesagt, der einzige professionelle Fotograf zu sein, der an dem vereinbarten Auftrag engagiert wird, und soll Priorität haben, bezüglich der Positionierung von Kameras und Ausrüstung, vor allen anderen Privatpersonen oder Fotografen bzw. Videografen, die möglicherweise anwesend sind. Dem Fotografen wird die uneingeschränkte Möglichkeit gewährt, seine Vertagsvereinbarungen qualitativ bestmöglich zu erfüllen. Dies gilt insbesondere für Hochzeiten.


§ 2 Nutzungs- und Urheberrecht

(1) Dem Fotograf steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos zu. Urheberrechte sind nicht übertragbar.

(2) Der Fotograf überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Auftraggeber, wenn dies schrifftlich vereinbart wurde oder ein bezahlter Fotodownload vorliegt. Dieses beinhaltet die private, nicht kommerzielle Nutzung ausschliesslich für eigene Zwecke. Eine Weitergabe von digitalen Dateien an Dritte ist ausdrücklich untersagt, es sei denn es wurde vorher schriftlich vereinbart. Für Businesskunden können die Nutzungsrechte auch im ganzen abgetereten werden, wenn dies vertraglich vereinbart wird.

Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Fotografen. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte (auch Facebook), welche dem Auftraggeber grundsätzlich vorerst nicht gestattet ist. Auch dies bedarf einer beidseitigen Vereinbarung, wird aber dann in den meisten Fällen gewährt. Ansonsten ist Schadensersatz zu leisten. EIne Fotoversion für Facebook wird dem Kunden auf Anfrage kostenlos zur Verfügung gestellt.

(3) Eine kommerzielle/ gewerbliche Nutzung der Lichtbildwerke im Nachhinein - gleich welcher Form vorliegend - durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung des Fotografen erfolgen. Dies gilt auch für Bilddateien, welche durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden. Diese weitergehende Nutzung ist dem Fotografen angemessen nach vorheriger Absprache zu vergüten und wird separat in Rechnung gestellt.

(4) Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars in Form von Foto-DVDs oder Download oder wie vereinbart über.

(5) Erteilt der Fotograf die Genehmigung zu einer Verwertung der Fotos, so muß er immer, als Urheber des Lichtbildes klar erkennbar genannt zu werden. Die Verletzung des Rechts auf Namensnennung, berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz. Die Namensnennung sollte wie folgt erfolgen: "Copyright: www.ninaclaasen.com".

(6) Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial im Format JPG, möglichst in original Auflösung. Die Auflösung kann vermindert werden, damit die Datei-Menge auf den gewünschten Datenträger passt. Die Auswahl trifft in Einzelfällen der Fotograf gemäß seinen Qualitätsansprüchen. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr, kann aber vertraglich vereinbart werden.

(7) Der Auftragnehmer hat das Recht das Bildmaterial zum Zweck der Eigenwerbung, insbesondere auf der Internetpräsenz www.ninaclaasen.com, ohne vorherige Absprache zu nutzen.

(8) Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte und Sonderkonditionen müssen vorab schriftlich vereinbart werden.


§ 3 Vergütung

(1) Für die Herstellung der Fotos wird ein Honorar vereinbart. Diese wird als zeitabhängige Pauschale, exklusive eventueller Reisekosten und Spesen berechnet (50 km sind inklusive). Berechnet wir immer die gesamte Anwesenheit des Fotografen, ohne den Abbau des Equiptment. Pausen, welche nicht abgerechnet werden sind nicht möglich, es sei denn dies ist in der Auftragsvereinbarung gesondert schriftlich festgehalten. Außerhalb der Inklusivkilometer fallen zusätzliche Reisekosten von 0,50 € pro km an.  Die Kosten der Businessshootings beinhalten auch die vereinbarten digitalen Dateien sowie deren vereinbarten Nutzungsrechte, werden hier also nicht getrennt in Rechnung gestellt, es sei denn etwas Anderes wurde vorab vereinbart.

(2) Fällige Zahlungen, bzw. ausgewiesene Anzahlungen, sind sofort zu zahlen (sofern nichts Anderes vereinbart wurde). Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Fotos und Fotoprodukte immer Eigentum des Fotografen und weitere Leistungen werden vorerst nicht erbracht, bis alle fälligen Zahlungen erfolgt sind. Dies beinhaltet auch Mahngebühren oder Verzugszinsen.

(3) Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten (gerade wenn andere Terminvereinbarungen im Anschluss anstehen), oder vom Auftraggeber gewünscht, verlängert wird, so erhöht sich auch das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand pro angefangene viertel Stunde. Ist ein Zeitbedingtes Honorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz. Enstehen dem Fotografen durch die Verzögerung Schäden, sind diese nach Nachweis derer im vollen Umfang vom Auftraggeber zu erstatten, wo die Verzögerung stattgefunden hat, auch wenn er nicht unmittelbar für die Verzögerung verantwortlich ist. Der Auftraggeber hat also schon im Vorfeld dafür Sorge zu tragen, dass keine Verzögerungen zustande kommen werden.

(4) Eine Termin-Reservierungsgebühr von (in der Regel) 50% des vereinbarten Honorars ist bei mündlicher oder schriftlicher Auftragserklärung sofort zu entrichten, es sei denn es wurde z.B. in dem Auftragsangebot etwas anderes vereinbart. Dem Kunden wird nämlich ein Wunschtermin freigehalten, indem möglicherweise keine ersatzweisen Einnahmen generiert werden können, sollte der Kunde kurzfristig Recht auf verbindliche Reservierung des Termins. Die Auftragserklärung erlischt dadurch nicht. Der Restbetrag wird also dennoch im in Punkt (5) beschriebenen Umfangs fällig (Vermögensschaden), denn eine Terminvereinbarung gilt als verbindlich und kann bei Nichteinhaltung, einen Geschäftsausfall (Vermögensschaden) oder/und Mehraufwand bedeuten. 

(5) Daher gilt auch folgender Wertersatz bei Vertragsabschluss als vereinbart und ist vom Auftraggeber bei Rücktritt von der Vereinbarung zu leisten:

25% des vereinbarten Preises wenn die Absage nicht mindesten 5 Monate vor dem Termin stattfindet.
40% des vereinbarten Preises wenn die Absage nicht mindesten 2 Monate vor dem Termin stattfindet.
60% des vereinbarten Preises wenn die Absage nicht mindesten 30 Tage vor dem Termin stattfindet.
75% des vereinbarten Preises wenn die Absage nicht mindesten 7 Tage vor dem Termin stattfindet.
Bei noch späterer Absage sind 100% des vereinbarten Preises zu zahlen.

(6) Ausnahmen hiervon sind Umstände höherer Gewalt, die zu einer Absage führen. Eine Überprüfung/ Nachweis der Situation liegt im Ermessen des Fotografen.

Kann ein Termin aus Gesundheitsgründen nicht eingehalten werden, greifen vorbenannte Regelungen nicht, wenn der Termin verschoben und für den Mehraufwand, 10% Aufschlag zum vereinbarten Preis geleistet wird.

Wenn die vereinbarte Leistung vom Kunden storniert wird und der Fotograf für die stornierte Zeit einen gleichwertigen Auftrag vereinbaren kann, wird der Fotograf nur die Differenz (beider Aufträge) einbehalten und die restliche Summe der Reservierungsgebühr zurückerstatten.

(7) Im Falle des Zahlunsverzuges werden Zinsen von 8% über dem Basiszinssatz berechnet.

(9) Mit Annahme der AGB, willigt der Kunde dem Erhalt einer digitalen, unsignierten Rechnung zu. Die Richtigkeit kann aufgrund der Firmendaten im Vergleich zu anderen Schriftstücken (wie das Auftragsangebot) oder der Homepage, sowie persönlicher Rücksprache nachvollzogen werden.


§ 4 Haftung/ Gefahrenübergang

(1) Für Schäden, gleich welcher Art,  anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.

(2) Für Schäden oder Verlust an/von Negativen oder digitalen Bilddaten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist generell und in jedem Fall begrenzt auf die geleistete Anzahlung bzw. Rechnungssumme.

(3) Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Fotografen ausgeschlossen.

(4) Liefertermine für Leistungen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(5) Gefahr und Kosten des Transports von Mails, Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber bzw. beim Lieferanten. Die Art und Weise der Übermittlung kann der Fotograf bestimmen.

(6) Sollte die Ausführung auf Grund von Umständen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden. Bereits geleistete Anzahlungen werden in diesem Fall zu 100% erstattet.

(7) Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung der Leistungen beim Fotografen in schriftlicher Form (auch Mail) eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Bilder oder andere Leistungen als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.

(8) Sollten online die Homepage gehackt werden und so Daten oder Dateien verbreitet werden, haftet der Fotograf nicht. Der Kunde ist immer verpflichtet seine Rechte selbst zu schützen und rechtlich zu vertreten. Kosten diesbezüglich werden dem Fotografen nicht in Rechnung gestellt.


§ 5 Datenschutz

Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und nicht wissentlich weiter zu geben. Sollten (z.B. Online) unwissentlich Daten weitergegeben oder abgegriffen werden, haftet der Fotograf dafür nicht.

Rahmengebend haben die Bestimmungen der DSGVO Gültigkeit und eine ausführliche Datenschutzbelehrung findet sich unter dem Menüpunkt ´Datenschutz´auf dieser Homepage.

§ 6 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit es sich beim Vertragspartner um einen Kaufmann oder eine juristische Person öffentlichen Rechts handelt, ist Berlin. Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

§ 7 Schlussbestimmungen/ Salvatorische Klausel

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(3) Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

(4) Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Fotografen als Gerichtstand vereinbart.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Stand: 13. August 2018



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